§ 1 . Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen in der Plösitzer Straße 9 in Panitzsch sowie alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen des Anbieters.
§ 2 . Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich bestätigt.
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem auf der Internetseite dargestellten Ausstattungsstandard. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen.
(3) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall nach individueller schriftlicher Vereinbarung/Buchungsbestätigung. Gegebenenfalls kann bei Minderbelegung auch ein geringerer Preis vereinbart werden, auch dafür bedarf es der schriftlichen Bestätigung des Anbieters im Vorfeld.
(5) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag vor Übergabe des Schlüsselcodes fällig. Sie muss bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Anbieters eingegangen sein, möglich per Überweisung oder Paypal. Ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung kann sie auch vor Ort in bar zu erfolgen. EC- und Kreditkarten werden als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert.
(6) Der Beherbergungsvertrag wird wirksam mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Anbieters. Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1) Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnungen, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich beim Anbieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Anbieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
(2) Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern, Fenster und Türen zu schließen, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(3) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. Geräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(4) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
(5) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nicht gestattet. Werden trotzdem Tiere untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 € (netto) in Rechnung stellen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
(6) In der Ferienwohnung sowie im Treppenhaus und Vorbau gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00 € (netto) in Rechnung stellen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
(7) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
(8) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(9) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(10) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5 . Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag muss schriftlich erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(2) Im Falle des Rücktritts ist der Gast zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet:
(3) Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
§ 6 . Haftung
(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Schäden/Leistungsstörungen, welche durch höhere Gewalt, durch Strom- und Wasserausfälle oder Unwetter entstehen. Ebenso haftet der Anbieter nicht bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter ausdrücklich nicht. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.
(3) Der Anbieter haftet nicht für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte.
(4) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).
(5) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7 . An- und Abreise
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 16.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde. Für den Zeitraum des Beherbergungsvertrages erhält der Gast einen PIN, mit welchem er die Tür zum Haus sowie zur Ferienwohnung öffnen kann. Diese verliert im Zeitpunkt der Abreise automatisch ihre Gültigkeit.
(2) Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter auf Verlangen seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
(3) Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung am Abreisetag, sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB).
(5) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
§ 8 . Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
§ 9 . Schlussbestimmungen
(1) Fotos und Text auf der Webseite bzw. in anderen Veröffentlichungen dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Borsdorf/Deutschland.